Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 17 UKl 4/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Dr. jur. Siegbert Bregenhorn
Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16
PLZ und Ort: 82131 Gauting
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Benedikt-Jansen & Kar
Straße und Hausnummer: Parkstraße 9
PLZ und Ort: 35066 Frankenberg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Sparkasse Pforzheim Calw
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Poststraße 3
PLZ und Ort: 75172 Pforzheim
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Ladenburger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Straße und Hausnummer: Bahnhofstraße 3
PLZ und Ort: 75172 Pforzheim
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von 10.000 EUR.
Die Beklagte verpflichtete sich auf Grund der strafbewehrten Unterlassungserklärungen vom 03.03.2014, gegenüber Verbrauchern folgende Klauseln und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel nicht mehr zu verwenden und/oder ein Entgelt mit Bezug auf die nachstehend genannte Klauseln zu verlangen:
"Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- Bei Postversand 5,00 EUR
- Bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 EUR
- Bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 5,00 EUR".
Ferner verpflichtete sich die Beklagte mit strafbewehrter Unterlassungserklärung vom 29.03.2019 die Entgeltklauseln „Gutschrift einer Eilüberweisung“ und "Gutschrift einer Überweisung aus eiligen Zahlungen" mit einem Hinweis zu verwenden, dass das Entgelt nur dann erhoben wird, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, zu verwenden.
Die Beklagte verwendet die folgenden von dem Kläger für vertragswidrig erachtete Klauseln in ihrer Entgeltinformation:
"Berechtigte Ablehnung in Euro in den EWR-Staaten der Einlösung einer Lastschrift per Postversand 3,50 €"
"Gutschrift einer Überweisung in Euro aus den EWR-Staaten Überweisung innerhalb der Bank 0,30 € Überweisung mit IBAN von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,30 €".
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 05.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 26.09.2024