Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.01.2025
Gericht: Landgericht Koblenz
Aktenzeichen: 4 HK O 73/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autozentrale Eichmann GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Autohaus Eichmann GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Industriestraße 4
PLZ und Ort: 56412 Heiligenroth
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen
Straße und Hausnummer: Wilhelmstraße 27 a
PLZ und Ort: 56457 Westerburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Komplementärin der Beklagten,
zu unterlassen,
a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2 -Emissionen und der CO 2 -Klasse anzugeben,
wie geschehen (...) für den
Volkswagen Golf VIII Var. Style, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 05/2024, 37.490 €
und den
Volkswagen Tiguan Life 1.5, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 03/2024, 38.990 €,
und/oder
b. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2 -Emissionen anzugeben und dabei sicherzustellen, dass diese Angaben dem Empfänger der Werbebotschaft in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem ihm erstmals Informationen zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, angezeigt werden,
wie geschehen (...) für den
Volkswagen Polo Life 1.0, 70 kW (95 PS), 1.001 km, EZ 12/2023, 23.990 €
und den
Volkswagen Tiguan R-Line 1.5, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 04/2024, 52.490 €.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.01.2025