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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 13.01.2025

Gericht: Landgericht Koblenz

Aktenzeichen: 4 HK O 73/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Autozentrale Eichmann GmbH & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Autohaus Eichmann GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer

Straße und Hausnummer: Industriestraße 4

PLZ und Ort: 56412 Heiligenroth

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen

Straße und Hausnummer: Wilhelmstraße 27 a

PLZ und Ort: 56457 Westerburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Komplementärin der Beklagten,

zu unterlassen,

a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2 -Emissionen und der CO 2 -Klasse anzugeben,

wie geschehen (...) für den

Volkswagen Golf VIII Var. Style, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 05/2024, 37.490

und den

Volkswagen Tiguan Life 1.5, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 03/2024, 38.990 ,

und/oder

b. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2 -Emissionen anzugeben und dabei sicherzustellen, dass diese Angaben dem Empfänger der Werbebotschaft in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem ihm erstmals Informationen zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, angezeigt werden,

wie geschehen (...) für den

Volkswagen Polo Life 1.0, 70 kW (95 PS), 1.001 km, EZ 12/2023, 23.990

und den

Volkswagen Tiguan R-Line 1.5, 110 kW (150 PS), 1.001 km, EZ 04/2024, 52.490 .

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.12.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.01.2025