Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 2 UKl 7/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: SUPREME Fitnessanlagen GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SUPREME Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Aurelia Bender
Straße und Hausnummer: Hasenhof 19
PLZ und Ort: 71543 Wüstenrot
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verstoß folgender AGB eines Fitness-Centers gegen §§ 307 ff BGB:
1. Die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern.
2. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
3. Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass kein Aufsichtspersonal vor Ort ist.
4. Jegliche Haftungen und Rechtswege sind ausgeschlossen.
5. Jedes Mitglied wurde ausdrücklich darüber informiert, dass der Eingangsbereich sowie die Trainingsflächen unter Beachtung der Datenschutzverordnung und anderer nationalen Datenschutzgesetzen videoüberwacht sind.
6. Die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung bei zu häufigem Bräunen und dessen Folgen.
7. Die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung bei zu häufigem und zu langem saunieren und dessen Folgen.
8. (Soweit auf die Klauseln „Bei Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen ist die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG berechtigt, die Nutzung der Fitnessanlage durch das Mitglied bis zur Begleichung des vollständigen Rückstandes einzustellen. Weiterhin ist die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen und den Vertrag bei außerordentlicher Kündigung endfällig zu stellen. " verwiesen wird:) Das bedeutet, dass alle Beiträge bis zum regulären Laufzeitende als Schadensersatz per sofort fällig werden. Hierzu zählen auch Pauschalen und Zusatzbausteine.
9. Bei Rücklastschriften werden die Rücklastschriftgebühren in Höhe von 9,00 Euro sowie eine Bearbeitungsgebühr in Form von Mahngebühren fällig.
10. Bei Übergabe an Inkasso, wie beispielsweise der Creditreform, wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25,00 Euro fällig.
11. (Soweit auf die Klauseln "Um Schäden und Verletzungen vorzubeugen wird allen Mitgliedern vor dem ersten Training ausdrücklich empfohlen, sich einer Einweisung durch einen Trainer zu unterziehen. Für die Terminvereinbarung mit einem Trainer ist das Mitglied selbst verantwortlich." verwiesen wird:) Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
12. Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen, die der Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG schaden können, kann die Zutrittskarte entzogen werden.
13. Bei Verlust des Zutrittmediums muss ... für 20 Euro ein neues Medium erworben werden.
14. Defekte Zugangskarten... Im Falle eigenen Verschuldens muss für 20 Euro ein neues Medium erworben werden.
15. Eine Stilllegung ist bei Schwangerschaft oder schwerwiegender Erkrankung (mind. 1 Monat) möglich und bedarf der Textform.
16. Jede Änderung oder Ergänzung der Mitgliedschaft, muss über die Homepage der Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG erfolgen.
17. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
18. Mitgliedschaften sind mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von beiden Seiten kündbar.
19. Liegt keine fristgemäße Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft fortlaufend um weitere 12 Monate.
20. Eine außerordentliche Kündigung ist in der fortlaufenden Vertragsperiode nicht möglich.
21. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 19. verwiesen wird:) Das Mitglied stimmt dem ausdrücklich zu.
22. Der fortlaufende Vertrag kommt in diesem Fall einem Neuabschluss gleich.
23. Jede Kündigung bedarf der Textform als E-Mail an "info@supreme-club. de".
24. Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund, ist die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG berechtigt, den Differenzbetrag vom abgeschlossenen Beitrag zum tatsächlichen Beitrag anhand der Laufzeit einzufordern.
25. Während der Mitgliedschaft ist die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG zudem berechtigt, den Beitrag pro Jahr um 5,00 Euro monatlich zu erhöhen.
26. Außerdem können Erhöhungen der Transponder-Gebühr oder der Servicepauschale um je 5,00 Euro erfolgen, bezogen auf das jeweilige Zahlungsintervall.
27 Für Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, nicht.
28. Kann die Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG aus Gründen höherer Gewalt die vertraglich festgelegten Leistungen nicht erbringen, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
29. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 21.10.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.11.2024