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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 14.01.2025

Gericht: Kammergericht

Aktenzeichen: 6 UKL 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard

Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122

PLZ und Ort: 70176 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ELEMENT Insurance AG

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Dr. Astrid-Stange und die Herren Dr. Michael Bongartz, Tilo Finck und Philipp Hart

Straße und Hausnummer: Karl-Marx-Allee 3

PLZ und Ort: 10178 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB

Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15

PLZ und Ort: 50688 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Klage mit dem Antrag:

I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Tierkrankenversicherungsverträgen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

1. Für folgende rassespezifisch bezogenen Krankheiten/Leistungen besteht eine besondere Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn:
- Pankreatitis;
- Diabetes;
- Asthma;
- Niereninsuffizienz.

2. Für folgende rassespezifisch bezogenen Krankheiten/Leistungen besteht eine besondere Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn:
- Hüftgelenksdysplasie (HD);
- Ellenbogendysplasie (ED) inkl.
a) Osteochondrosis dissecans (OCD);
b) Frakturierter Processus Coronoideus (FPC);
c) Isolierter Processus Anconaeus (IPA);
d) Radius Curvus (Short-Ulna-Syndrom);
- Herzerkrankungen und Allergien;
- Schilddrüsenerkrankungen bei Hunden;
- Goldakupunktur bzw. Prothesen/lmplantate;
- Kryptorchismus;
- Entropium;
- Ektropium;
- Cherry-Eye/Nickhautdrüsenvorfall;
- Nabelbruch;
- Arthrosen;
- Brachyzephales Syndrom;
- Patellaluxation;
- Bandscheibenvorfälle;
- Epilepsie;
- FORL/CORL;
- Canine/Feline Vector Borne Diseases (CVBD/FVBD).

3. Leistungseinschränkungen / Ausschlüsse
Wir übernehmen keine Kosten für:
Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen von ... rassespezifisch bezogenen Krankheiten, wenn diese innerhalb der jeweiligen allgemeinen oder besonderen Wartezeit nach Versicherungsbeginn neu entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Heilbehandlungen und Operationen, wenn diese durch einen Unfall z. B. Verkehrsunfall) zur Rettung des versicherten Tieres notwendig sind (in diesem Fall entfällt die Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz).

II. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250. 000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243, 51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 10.12.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 07.01.2025