Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.01.2025
Gericht: Kammergericht
Aktenzeichen: 6 UKL 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ELEMENT Insurance AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Dr. Astrid-Stange und die Herren Dr. Michael Bongartz, Tilo Finck und Philipp Hart
Straße und Hausnummer: Karl-Marx-Allee 3
PLZ und Ort: 10178 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15
PLZ und Ort: 50688 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Klage mit dem Antrag:
I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Tierkrankenversicherungsverträgen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1. Für folgende rassespezifisch bezogenen Krankheiten/Leistungen besteht eine besondere Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn:
- Pankreatitis;
- Diabetes;
- Asthma;
- Niereninsuffizienz.
2. Für folgende rassespezifisch bezogenen Krankheiten/Leistungen besteht eine besondere Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbeginn:
- Hüftgelenksdysplasie (HD);
- Ellenbogendysplasie (ED) inkl.
a) Osteochondrosis dissecans (OCD);
b) Frakturierter Processus Coronoideus (FPC);
c) Isolierter Processus Anconaeus (IPA);
d) Radius Curvus (Short-Ulna-Syndrom);
- Herzerkrankungen und Allergien;
- Schilddrüsenerkrankungen bei Hunden;
- Goldakupunktur bzw. Prothesen/lmplantate;
- Kryptorchismus;
- Entropium;
- Ektropium;
- Cherry-Eye/Nickhautdrüsenvorfall;
- Nabelbruch;
- Arthrosen;
- Brachyzephales Syndrom;
- Patellaluxation;
- Bandscheibenvorfälle;
- Epilepsie;
- FORL/CORL;
- Canine/Feline Vector Borne Diseases (CVBD/FVBD).
3. Leistungseinschränkungen / Ausschlüsse
Wir übernehmen keine Kosten für:
Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen von ... rassespezifisch bezogenen Krankheiten, wenn diese innerhalb der jeweiligen allgemeinen oder besonderen Wartezeit nach Versicherungsbeginn neu entstanden sind. Ausgenommen hiervon sind Heilbehandlungen und Operationen, wenn diese durch einen Unfall z. B. Verkehrsunfall) zur Rettung des versicherten Tieres notwendig sind (in diesem Fall entfällt die Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz).
II. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250. 000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 243, 51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 10.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.01.2025