Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 16.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen: 2 UKl 6/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand, Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Isabell Kuchtin, c/o EVOLANGUAGE schools
Straße und Hausnummer: Kaiserstraße 2
PLZ und Ort: 55116 Mainz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Wirksamkeitskontrolle von (insgesamt 27) Klauseln/AGB einer Sprachschule.
Streitgegenständiche Klauseln:
1. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als Vertragsbestandteil anerkannt.
2. Mit der Übersendung der Onlinebuchung oder mit der Unterzeichnung und Übergabe (persönlich, per E-Mail oder Fax) des von EVOLANGUAGE zur Verfügung gestellten Vertrages für Unterricht oder für eine Prüfung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EVOLANGUAGE an.
3. (Soweit auf die Klausel „ Der/die Kursteilnehmer/n ist verpflichtet, unverzüglich nach Feststellung eines Mangels EVOLANGUAGE entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen." verwiesen wird:) Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schließt EVOLANGUAGE jegliche Ansprüche aus.
4. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
5. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
EVOLANGUAGE
Isabell Kuchtin
Kaiserstraße 2
55116 Mainz
6. Bei rechtzeitiger Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Kursbeginn gemäß Anmeldung und Buchungsbestätigung beträgt die Stornierungsgebühr 50,00 EURO.
7. Bei Stornierungen innerhalb von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Kursbeginn gemäß Anmeldung und Buchungsbestätigung sind folgende Gebühren zu entrichten: Einmalige Anmeldegebühr: 50,00 EURO zuzüglich 20 % vom vereinbarten Kurspreis (Verwaltungsgebühr/Schadensersatz).
8. Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Kursbeginn gemäß Anmeldung und Buchungsbestätigung bis 1 Tag vor Kursbeginn sind folgende Gebühren zu entrichten: Einmalige Anmeldegebühr: 50,00 EURO zuzüglich 50 % vom vereinbarten Kurspreis (Verwaltungsgebühr/Schadensersatz).
9. Bei Stornierungen am Tag des vereinbarten Kursbeginns oder am Tag des vereinbarten Prüfungstermins gemäß Anmeldung und Buchungsbestätigung oder später/nach Kursbeginn gemäß Anmeldung und Buchungsbestätigung müssen die vollen Kurs- oder Prüfungsgebühren (inkl. Anmelde- und Verwaltungsgebühren) für die gebuchte Trainingsperiode bzw. für die Prüfung entrichtet werden.
10. (Soweit auf die Klausel „Zusätzlich wird eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,00 EURO berechnet für die Ausstellung einer visumsfähigen Anmeldebestätigung (confirmation letter) und deren Zusendung per Email oder per Post an die Heimatadresse des Kunden." verwiesen wird:) Diese zusätzliche Gebühr wird in keinem Fall rückerstattet.
11. Falls die Erteilung des Visums für die Einreise in einen EU-Staat nicht erfolgt und dadurch die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft unmöglich ist, kann die Kursgebühr abzüglich der Anmeldegebühr 50€ und abzüglich der allgemeinen Verwaltungsgebühr (20% vom Kurspreis) rückerstattet werden, soweit der Ablehnungsbescheid plausibel begründet und der Teilnehmer seiner Mitwirkungspflicht zur Erteilung des Visums nachgekommen ist, indem er alle erforderlichen Nachweise zur Erteilung des Visums der visumerteilenden Behörde vorgelegt hat.
12. Stornierungen von Unterrichts- oder Prüfungsterminen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Vereinbarte Unterrichtstermine, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden voll berechnet.
14. (Soweit auf die Klausel „ Nicht wahrgenommener Unterricht wird nicht erstattet und kann nicht nachgeholt werden." verwiesen wird:)
Das gilt auch für Hinderungsgründe, die von dem Teilnehmer nicht zu vertreten sind, wie Krankheit oder beruflich bedingte Verhinderung.
15. Bei Nichtantreten eines Kurses besteht kein Recht auf jegliche Rückerstattung.
16. Bei Stornierung oder Verschiebung des vereinbarten Prüfungstermins innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Prüfungstermin wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EURO erhoben.
17. Bei Terminverschiebung oder Stornierung innerhalb von 12 Stunden vor dem vereinbarten Prüfungstermin beträgt die zu zahlende Verwaltungsgebühr 50,00 EURO.
18. Wird der vereinbarte Prüfungstermin innerhalb der vorgenannten Fristen nicht rechtzeitig schriftlich stomiert oder verschoben, ist die vereinbarte Prüfungsgebühr vollumfänglich zur Zahlung fällig.
19. EVOLANGUAGE behält sich das Recht vor, das Kursprogramm im Gruppenunterricht zu ändern und den Unterricht als Hybrid- oder Online-Unterricht anzubieten sowie die Stundenanzahl zu reduzieren, wenn die Teilnehmerzahl einer Kursgruppe kleiner als 4 Personen ist.
20. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 19. verwiesen wird:) Dies berechtigt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Trainingsentgelts.
21. EVOLANGUAGE kann nicht haftbar gemacht werden für den Verlust von privaten Gegenständen im Schulgebäude.
22. Der/die Kursteilnehmer/in kommt für den von ihm/ihr verursachten Schaden an der Schuleinrichtung oder den Schulräumen auf.
23. (Soweit auf die Klausel „Kursteilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten den Kurs bzw. das Kursgeschehen stören, können vom weiteren Kursbesuch ausgeschlossen werden." verwiesen wird:) Die Kursgebühren werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet und einbehalten.
24. Die Teilnahme an Ausflügen geschieht auf eigene Gefahr.
25. EVOLANGUAGE übernimmt bei Ausflügen keine Haftung für eventuelle Schädigungen oder Verletzungen.
26. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
27. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 06.01.2025