Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 22.01.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 38 O 112/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dornkamp
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: 1N Telecom GmbH
gesetzlicher Vertreter: Philipp Hoffmann (Geschäftsführer)
Straße und Hausnummer: Prinzenallee 7
PLZ und Ort: 40549 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Caspers Mock
Straße und Hausnummer: Johann-Peter-Frank-Straße 2
PLZ und Ort: 56070 Koblenz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll gegenüber Verbrauchern einen mit ihr geschlossenen Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsleistungen "vorzeitig" gekündigt haben, die Verbraucher zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes aufgefordert haben und sich zur Begründung ihrer Forderung auf eine von ihr verwendete formularvertragliche Regelung berufen haben, nach der der Verbraucher verpflichtet sei, ihr einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise für den Fall zu bezahlen, dass sie den Vertrag vorzeitig aus einem vom Verbraucher zu vertretenden wichtigen Grund kündigt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 10.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.06.2024