Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.01.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 75/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: DERTOUR Deutschland GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführung
Straße und Hausnummer: Humboldtstraße 140-144
PLZ und Ort: 51149 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Eschersheimer Landstraße 25-27
PLZ und Ort: 60322 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, mit Verbrauchern im Internet einen Pauschalreisevertrag auf der Plattform eines von der Beklagten beauftragten Dritten zu schließen und/oder schließen zu lassen, wenn die Beklagte den Verbraucher nicht unmittelbar vor Abgabe von dessen Vertragserklärung hervorgehoben über die wesentlichen Eigenschaften der Pauschalreise informieren lässt.
II. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, mit Verbrauchern im Internet einen Pauschalreisevertrag auf der Plattform eines von der Beklagten beauftragten Dritten zu schließen und/oder schließen zu lassen, wenn die Beklagte als Reiseveranstalter ihre Identität nicht korrekt angeben lässt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.12.2024