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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 27.01.2025

Gericht: Landgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 13 O 20/24 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorsitzenden

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Brands Unlimited AG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Peter Merian Straße 54

PLZ und Ort: CH-4052 Basel

Land: Schweiz

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verbrauchern im Internet den Kauf von Lebensmitteln anzubieten und dabei ein Impressum vorzuhalten, das unvollständig bzw. falsch ist,

gegenüber Verbrauchern mit dem Verkauf eines Lebensmittels (Getränks) zu werben und dabei mit folgenden gesundheitsbezogenen Angaben zu werben:

Zellschutz - natürliche Inhaltsstoffe schützen deine Zellen vor freien Radikalen und den schädlichen Formen des Sauerstoffs

Herzmuskel - ellyfit regeneriert deine Organe inklusive deinem Herzen

Hautbild - verbessert die Hautqualität und sorgt für meine Schönheit

Vitalität - erhöht meine Leistungsfähigkeit und Mobilität,

Verbrauchern im Internet den Kauf von Getränken anzubieten und dabei nicht den Grundpreis anzugeben,

gegenüber Verbrauchern zu behaupten, ein von der Beklagten angebotenes Lebensmittel sei patentiert, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 22.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 27.01.2025

Datum der Beendigung: 22.07.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Lebensmitteln anzubieten und dabei ein Impressum vorzuhalten, das unvollständig bzw. falsch ist.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit dem Verkauf eines Lebensmittels (Getränks) zu werben:
Zellschutz - natürliche Inhaltsstoffe schützen deine Zellen vor freien Radikalen und den schädlichen Formen des Sauerstoffs
Herzmuskel - ellyfit regeneriert deine Organe inklusive deinem Herzen
Hautbild - verbessert die Hautqualität und sorgt für meine Schönheit
Vitalität - erhöht meine Leistungsfähigkeit und Mobilität

3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Getränken anzubieten und dabei nicht den Grundpreis anzugeben.

4.Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten, ein von der Beklagten angebotenes Lebensmittel sei patentiert, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.

5.Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1. bis 4. genannten Unterlassungspflichten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.

6.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 20.06.2024 zu bezahlen.

7. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

8. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

9. Der Streitwert wird auf 62.000,00 festgesetzt.