Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 27.01.2025
Gericht: Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 13 O 20/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorsitzenden
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Brands Unlimited AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Peter Merian Straße 54
PLZ und Ort: CH-4052 Basel
Land: Schweiz
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verbrauchern im Internet den Kauf von Lebensmitteln anzubieten und dabei ein Impressum vorzuhalten, das unvollständig bzw. falsch ist,
gegenüber Verbrauchern mit dem Verkauf eines Lebensmittels (Getränks) zu werben und dabei mit folgenden gesundheitsbezogenen Angaben zu werben:
Zellschutz - natürliche Inhaltsstoffe schützen deine Zellen vor freien Radikalen und den schädlichen Formen des Sauerstoffs
Herzmuskel - ellyfit regeneriert deine Organe inklusive deinem Herzen
Hautbild - verbessert die Hautqualität und sorgt für meine Schönheit
Vitalität - erhöht meine Leistungsfähigkeit und Mobilität,
Verbrauchern im Internet den Kauf von Getränken anzubieten und dabei nicht den Grundpreis anzugeben,
gegenüber Verbrauchern zu behaupten, ein von der Beklagten angebotenes Lebensmittel sei patentiert, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 22.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 19.06.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 27.01.2025
Datum der Beendigung: 22.07.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Lebensmitteln anzubieten und dabei ein Impressum vorzuhalten, das unvollständig bzw. falsch ist.
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit dem Verkauf eines Lebensmittels (Getränks) zu werben:
Zellschutz - natürliche Inhaltsstoffe schützen deine Zellen vor freien Radikalen und den schädlichen Formen des Sauerstoffs
Herzmuskel - ellyfit regeneriert deine Organe inklusive deinem Herzen
Hautbild - verbessert die Hautqualität und sorgt für meine Schönheit
Vitalität - erhöht meine Leistungsfähigkeit und Mobilität
3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Getränken anzubieten und dabei nicht den Grundpreis anzugeben.
4.Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zu behaupten, ein von der Beklagten angebotenes Lebensmittel sei patentiert, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
5.Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1. bis 4. genannten Unterlassungspflichten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.
6.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 20.06.2024 zu bezahlen.
7. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
8. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
9. Der Streitwert wird auf 62.000,00 € festgesetzt.