Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 29.01.2025
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 10 U Kl 4/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ZusammenStromen GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Herr Milan Luca Schmadalla
Straße und Hausnummer: Holzdamm 40
PLZ und Ort: 20099 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Dr. Max Peiffer, Rechtsanwälte AssmannPeiffer
Straße und Hausnummer: Amalienstraße 67
PLZ und Ort: 80799 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verwendung folgender Klausel in ihren AGB gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die THG-Quoten-Vermarktung:
1. Das Online-Formular kann nur abgeschickt werden, wenn der Nutzer durch Markieren des Feldes "ich stimme den AGB zu" diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert.
2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform.
3. (Soweit auf die Klausel Ziff. I.2. verwiesen wird:) Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
4. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 20.12.2024