Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.02.2025
Gericht: Landgericht Konstanz
Aktenzeichen: 8 O 1/25 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner
Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11
PLZ und Ort: 65549 Limburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Südmobile GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Robert-Gerwig-Straße 2
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Es wird beantragt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen – Pkw-EnVKV), konkreter Modelle zu werben, ohne deren nach § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Nr. 1 Teil II, Nr. 1 Teil I Anlage 4 PkwEnVKV
a.) vorgeschriebenen Werte des jeweils einschlägigen Energieverbrauchs (Kraftstoffverbrauch und/oder Stromverbrauch) und der CO2-Emissionen sowie deren CO2-Klasse anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten unter https://home.mobile.de/AH-REULE#ses am 19.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Peugeot 5008 Hybrid 136, 100 kW/136 PS und – nur wegen der fehlenden Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen – am 06.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Kia Ceed 1.0 T-GDI, 88 kW/120 PS und – nur wegen der fehlenden Angaben zum Stromverbrauch – am 06.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Kia EV6 77,4-kWh RWD, 168 kW/228 PS (Preis: 49.950,00 EUR), eines Neufahrzeugs Kia EV6 77,4-kWh WP, 168 kW/228 PS (Preis: 48.950,00 EUR) sowie eines Neufahrzeugs Kia e-Soul Inspiration, 150 kW/204 PS und – nur wegen der fehlenden Angabe zur CO2-Klasse – am 19.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Kia Niro 1.6 HEV, 77 kW/105 PS, wiedergegeben wie folgt:
(...)
b.) vorgeschriebenen Werte des gewichtet kombinierten Energieverbrauchs (Kraftstoffverbrauchs und Stromverbrauchs), des gewichtet kombinierten Werts für die CO2-Emissionen und des kombinierten Kraftstoffverbrauchs bei entladener Batterie anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten unter https://home.mobile.de/AH-REULE#ses am 06.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Kia Sportage 1.6 T-GDI, 195 kW/265 PS, wiedergegeben wie folgt: (...)
c.) deren vorgeschriebene zutreffende CO2-Klasse bei entladener Batterie anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten unter https://home.mobile.de/AH-REULE#ses am 19.08.2024 hinsichtlich eines Neufahrzeugs Peugeot 308 SW Plug-In Hybrid, 165 kW/224 PS, wiedergegeben wie folgt: (...)
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 09.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 29.01.2025