Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 11.02.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 87/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geulen & Dr. Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Heuter GmbH - Filiale Bonn
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführung
Straße und Hausnummer: Im Kettelfeld 4
PLZ und Ort: 53619 Rheinbreitbach
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Özsimitci
Straße und Hausnummer: Hansaring 45-47
PLZ und Ort: 50670 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV erforderlichen Angaben zu den CO 2-Emissionen sowie zur CO 2-Klasse zu machen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 24.01.2025
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 11.02.2025
Datum der Beendigung: 30.01.2025
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Anerkenntnisurteil, Landgericht Köln vom 30.01.2025 (PDF, 78KB, Datei ist barrierefrei)