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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 13.02.2025

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 1/25 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Cheapenergy24 GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Benjamin Reichenbach und Tilo Vieten

Straße und Hausnummer: Theaterstraße 8

PLZ und Ort: 86152 Augsburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen

in Bezug auf Dienstleistungsverträge über die regelmäßige Prüfung und Optimierung von Strom-, Gas- und Wärmelieferverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen.

1. (2.4. Automatischer Wechsel)
... d. h. Sie können den Wechselauftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, indem Sie den jeweiligen Anbieter oder uns darüber in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absenden.

2. (2.6. Widerrufsrecht für durchgeführte Optimierungen)
... Dies bedeutet, dass Sie den Wechsel des Energielieferanten bzw. die Optimierung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen können.

3. (3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision)
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens nach erfolgreichem Vertragswechsel und verstrichener Widerrufsfrist (14 Tage) des jeweils neu abgeschlossenen Energielieferungsvertrages per SEPA-Lastschriftmandat.

4. (3.3 Zahlungsverzug)
... Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. ...

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 06.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.02.2025