Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.02.2025
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 1/25 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Cheapenergy24 GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Benjamin Reichenbach und Tilo Vieten
Straße und Hausnummer: Theaterstraße 8
PLZ und Ort: 86152 Augsburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen
in Bezug auf Dienstleistungsverträge über die regelmäßige Prüfung und Optimierung von Strom-, Gas- und Wärmelieferverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen.
1. (2.4. Automatischer Wechsel)
... d. h. Sie können den Wechselauftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, indem Sie den jeweiligen Anbieter oder uns darüber in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absenden.
2. (2.6. Widerrufsrecht für durchgeführte Optimierungen)
... Dies bedeutet, dass Sie den Wechsel des Energielieferanten bzw. die Optimierung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen können.
3. (3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision)
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens nach erfolgreichem Vertragswechsel und verstrichener Widerrufsfrist (14 Tage) des jeweils neu abgeschlossenen Energielieferungsvertrages per SEPA-Lastschriftmandat.
4. (3.3 Zahlungsverzug)
... Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. ...
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 06.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.02.2025
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 04.04.2025
Datum der Beendigung: 14.03.2025
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Versäumnisurteil
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern, zu unterlassen, in Bezug auf Dienstleistungsverträge über die regelmäßige Prüfung und Optimierung von Strom-, Gas- und Wärmelieferverträgen, die mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
1. (2.4. Automatischer Wechsel)
[...], d. h. Sie können den Wechselauftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, indem Sie den jeweiligen Anbieter oder uns darüber in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absenden.
2. (2.6. Widerrufsrecht für durchgeführte Optimierungen)
[...]. Dies bedeutet, dass Sie den Wechsel des Energielieferanten bzw. die Optimierung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen können.
3. (3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision)
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens nach erfolgreichem Vertragwechsel und verstrichener Widerrufsfrist (14 Tage) des jeweils neu abgeschlossenen Energielieferungsvertrages per SEPA-Lastschriftmandat.
4. (3.3 Zahlungsverzug)
[...]. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. [...].
II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.02.2025 zu zahlen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.