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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 13.02.2025

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 84 O 92/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner PartmbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: PENNY Markt GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer

Straße und Hausnummer: Domstraße 20

PLZ und Ort: 50668 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Teworte-Vey Simon Schumacher & Partner mbB

Straße und Hausnummer: Im Klapperhof 3-5

PLZ und Ort: 50670 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

I. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber mit dem Kauf von Lebensmitteln unter Angabe einer prozentualen Preisermäßigung („-58%“) sowie eines gestrichenen Preises („0.79“) zu werben, wenn sich die prozentuale Preisermäßigung sowie der gestrichene Preis nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis bezieht, den die Beklagte innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewandt hat, sondern auf eine Unverbindliche Preisempfehlung („UVP“) des Herstellers, wie geschehen in Bezug auf den „Müller“-Joghurt.

II. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber mit dem Kauf von Lebensmitteln unter Angabe einer prozentualen Preisermäßigung („-36%“) sowie eines gestrichenen Preises („1.75“) mit einem hervorgehobenen Gesamtpreis zu werben („1.11“), wenn der hervorgehobene Gesamtpreis nur für Kunden gilt, die eine bestimmte Anwendungssoftware der Beklagten nutzen, und wenn die prozentuale Preisreduzierung die Ersparnis gegenüber dem Preis ohne die Nutzung der Anwendungssoftware der Beklagten ausdrückt, wie geschehen in Bezug auf das Produkt „KINDER Maxi King“.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 18.12.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 04.02.2025