Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.02.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 84 O 92/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner PartmbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: PENNY Markt GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Domstraße 20
PLZ und Ort: 50668 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Teworte-Vey Simon Schumacher & Partner mbB
Straße und Hausnummer: Im Klapperhof 3-5
PLZ und Ort: 50670 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber mit dem Kauf von Lebensmitteln unter Angabe einer prozentualen Preisermäßigung („-58%“) sowie eines gestrichenen Preises („0.79“) zu werben, wenn sich die prozentuale Preisermäßigung sowie der gestrichene Preis nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis bezieht, den die Beklagte innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewandt hat, sondern auf eine Unverbindliche Preisempfehlung („UVP“) des Herstellers, wie geschehen in Bezug auf den „Müller“-Joghurt.
II. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber mit dem Kauf von Lebensmitteln unter Angabe einer prozentualen Preisermäßigung („-36%“) sowie eines gestrichenen Preises („1.75“) mit einem hervorgehobenen Gesamtpreis zu werben („1.11“), wenn der hervorgehobene Gesamtpreis nur für Kunden gilt, die eine bestimmte Anwendungssoftware der Beklagten nutzen, und wenn die prozentuale Preisreduzierung die Ersparnis gegenüber dem Preis ohne die Nutzung der Anwendungssoftware der Beklagten ausdrückt, wie geschehen in Bezug auf das Produkt „KINDER Maxi King“.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 04.02.2025