Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 19.02.2025
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 2/25 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122
PLZ und Ort: 70176 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Schwarzmann GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Hans J. Schwarzmann
Straße und Hausnummer: Beratzhausner Straße 15
PLZ und Ort: 93164 Laaber
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Warenübergabe, so trägt der Kunde die Beweislast, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
2. Rückläufer wie nicht abgeholte oder nicht zustellbare Pakete werden nach dem Eintreffen bei der Schwarzmann GmbH erstattet, die Rückfracht beträgt pauschal mit 4,00 Euro für Deutschland und für Österreich 11,90 Euro.
3. Unfreie Rücksendungen sind ausdrücklich unerwünscht und werden mit 18 Euro pro Paket berechnet.
4. (Soweit auf die Klausel "Die Rückfrachtgebühren sind nicht kostendeckend." verwiesen wird:) Es wird bei Rückläufern ebenso der Versandkostenanteil abgezogen.
5. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch ... an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind ("Nachbarschaftsabgabe").
6. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr fällig.
7. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 7. verwiesen wird:) Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
9. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 13.02.2025