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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 19.02.2025

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 2/25 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Ralf Eckhard

Straße und Hausnummer: Silberburgstraße 122

PLZ und Ort: 70176 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Schwarzmann GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Hans J. Schwarzmann

Straße und Hausnummer: Beratzhausner Straße 15

PLZ und Ort: 93164 Laaber

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen im Fernabsatz zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

1. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Warenübergabe, so trägt der Kunde die Beweislast, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.

2. Rückläufer wie nicht abgeholte oder nicht zustellbare Pakete werden nach dem Eintreffen bei der Schwarzmann GmbH erstattet, die Rückfracht beträgt pauschal mit 4,00 Euro für Deutschland und für Österreich 11,90 Euro.

3. Unfreie Rücksendungen sind ausdrücklich unerwünscht und werden mit 18 Euro pro Paket berechnet.

4. (Soweit auf die Klausel "Die Rückfrachtgebühren sind nicht kostendeckend." verwiesen wird:) Es wird bei Rückläufern ebenso der Versandkostenanteil abgezogen.

5. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch ... an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind ("Nachbarschaftsabgabe").

6. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr fällig.

7. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestim­mung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 7. verwiesen wird:) Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

9. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 13.02.2025