Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 26.02.2025
Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 2-03 O 304/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Thomas Bader
Straße und Hausnummer: Markt 14
PLZ und Ort: 53111 Bonn
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Postbank
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand der Deutschen Bank AG
Straße und Hausnummer: Taunusanlage 12
PLZ und Ort: 60325 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Clouth & Partner
Straße und Hausnummer: Myliusstraße 33-37
PLZ und Ort: 60323 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger begehrt die Unterlassung,
1. gegenüber Verbrauchern um Zustimmung zu einem Wechsel von der Postbank Visa Card zur Postbank Mastercard zu bitten ohne dabei über die Dauer oder das Ende der angebotenen Übergangszeit zu informieren und 2. hierbei mit einer Cashback-Aktion bis zu 10 € auf den ersten Einkauf mit dem Sternchenhinweis zu werben "Diese Aktion ist gültig, solange der Vorrat reicht, hilfsweise, wenn die Teilnahmebedingungen keine Begrenzung auf einen bestimmten Gesamt-Erstattungsbeitrag vorsehen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.07.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.08.2024