Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.03.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 O 22/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorsitzenden Randolph Fries
Straße und Hausnummer: Herrenstraße 14
PLZ und Ort: 30159 Hannover
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: 1N Telecom GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Philipp Hoffmann
Straße und Hausnummer: Flughafenstraße 103
PLZ und Ort: 40474 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Caspers Mock
Straße und Hausnummer: Johann-Peter-Frank-Straße 2
PLZ und Ort: 56070 Koblenz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Es wird beantragt:
I. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an dem Geschäftsführer, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen künftig zu unterlassen, Verbraucher:innen unaufgefordert und ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken durch die Beklagte anzurufen bzw. durch deren Beauftragte anrufen zu lassen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 21.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 24.02.2025