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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 10.03.2025

Gericht: Landgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: 12 O 22/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorsitzenden Randolph Fries

Straße und Hausnummer: Herrenstraße 14

PLZ und Ort: 30159 Hannover

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: 1N Telecom GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Philipp Hoffmann

Straße und Hausnummer: Flughafenstraße 103

PLZ und Ort: 40474 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Caspers Mock

Straße und Hausnummer: Johann-Peter-Frank-Straße 2

PLZ und Ort: 56070 Koblenz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Es wird beantragt:
I. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an dem Geschäftsführer, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen künftig zu unterlassen, Verbraucher:innen unaufgefordert und ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken durch die Beklagte anzurufen bzw. durch deren Beauftragte anrufen zu lassen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 21.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.02.2025