Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 17.03.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-16 O 18/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Lumens Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Bulling Schütt
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: thater Immobilien GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Thater und Andrea Thater
Straße und Hausnummer: Grube 12
PLZ und Ort: 33098 Paderborn
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf veröffentlicht haben, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen zum wesentlichen Energieträger für die Heizung und zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.02.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 01.03.2025