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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 19.03.2025

Gericht: Kammergericht

Aktenzeichen: 4 UKl 1/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutscher Verbraucherschutzverein e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Lars Steinhorst

Straße und Hausnummer: Zum Jagenstein 3

PLZ und Ort: 14478 Potsdam

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Sabine Haug

Straße und Hausnummer: Nicolaiplatz 8

PLZ und Ort: 14770 Brandenburg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Ratepay GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführerinnen Nina Pütz und Sabrina Flunkert-Glinzer

Straße und Hausnummer: Ritterstraße 12-14

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Bullinger (CMS Hasche Sigle)

Straße und Hausnummer: Lennéstraße 7

PLZ und Ort: 10785 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die zur Unterlassung begehrte (behauptete) Zuwiderhandlung lautet,

Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland bei der Inkassierung von Forderungen aus Verträgen, die der Verbraucher mit einem Unternehmer geschlossen hat, für Mahnungen
a)
pauschale Mahnkosten in Rechnung zu stellen, soweit der Unternehmer mit dem Verbraucher keine Vereinbarung über eine pauschale Abgeltung der Mahnkosten in mindestens der Höhe des dem Verbraucher in Rechnung gestellten Betrages getroffen hat,
b)
Pauschalbeträge von 2,40 oder höher in Rechnung zu stellen, soweit der Unternehmer mit dem Verbraucher keine Individualvereinbarung über eine pauschale Abgeltung der Mahnkosten in mindestens der Höhe des dem Verbraucher in Rechnung gestellten Betrages getroffen hat,
c)
sich aufgrund einer früheren Inrechnungstellung einer unter 1. oder 2. fallenden Pauschale eines Anspruchs auf die Pauschale aus eigenem Recht oder aus dem Recht des Unternehmers zu berühmen, insbesondere die außergerichtliche Inkassierung oder die gerichtliche Titulierung einer solcher Pauschale zu betreiben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 27.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 11.03.2025