Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.03.2025
Gericht: Landgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 13 O 78/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorsitzenden
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: viagogo GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Rue du Commerce 4
PLZ und Ort: 1204 Genf
Land: Schweiz
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet auf einer von der Beklagten betriebenen Verkaufsplattform den Kauf von Veranstaltungs- und Eventtickets ("Tickets") in der Weise zu ermöglichen, dass der Verbraucher bei Dritten die Tickets kaufen kann, und für den Fall, dass der Veranstalter die Tickets personalisieren lässt, ..., nicht auf den Umstand der Personalisierung der Tickets hinzuweisen, sondern im Gegenteil mit der Angabe "can resell if plans change" zu werben, ...
II. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet auf einer von der Beklagten betriebenen Verkaufsplattform den Kauf von Veranstaltungs- und Eventtickets ("Tickets") von Dritten zu ermöglichen und dabei einen "Originalpreis" je Ticket in einer Höhe anzugeben, der nicht dem Preis entspricht, den der Künstler bzw. Veranstalter für den Zutritt angesetzt hat, ...
III. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet auf einer von der Beklagten betriebenen Verkaufsplattform den Kauf von Veranstaltungs- und Eventtickets ("Tickets") von Dritten zu ermöglichen und für den Fall, dass der Künstler bzw. Veranstalter den alleinigen Zutritt des Verbrauchers zur Veranstaltung von einem bestimmten Alter abhängig macht, den Verbraucher über diese Altersbeschränkung nicht zu informieren, ...
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 08.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 13.03.2025