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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 21.03.2025

Gericht: Kammergericht (vormals Landgericht Berlin)

Aktenzeichen: 5 UKl 4/25 (vormals 52 O 193/24 beim Landgericht Berlin)

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: CopeCart GmbH

Straße und Hausnummer: Rosenstraße 2

PLZ und Ort: 10178 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Folgender Antrag ist angekündigt:

1.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen,

im Rahmen geschäftlicher Handlungen auf der Internetseite https://copecart.com

gegenüber österreichischen Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Dienstleistungsverträgen über Coachingleistungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts mit folgender Formulierung zu informieren bzw. informieren zu lassen:

"Hiermit stimme ich zu, dass CopeCart mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich mit dieser Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere."

wenn dies geschieht, wie in Anlage K 3 abgebildet.

2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 14.08.2024