Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.03.2025
Gericht: Kammergericht (vormals Landgericht Berlin)
Aktenzeichen: 5 UKl 4/25 (vormals 52 O 193/24 beim Landgericht Berlin)
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: CopeCart GmbH
Straße und Hausnummer: Rosenstraße 2
PLZ und Ort: 10178 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Folgender Antrag ist angekündigt:
1.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen auf der Internetseite https://copecart.com
gegenüber österreichischen Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Dienstleistungsverträgen über Coachingleistungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts mit folgender Formulierung zu informieren bzw. informieren zu lassen:
"Hiermit stimme ich zu, dass CopeCart mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich mit dieser Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere."
wenn dies geschieht, wie in Anlage K 3 abgebildet.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 14.08.2024