Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.03.2025
Gericht: Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen: 6 UKl 9/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Glücksgefühle Entertainment GE GmbH
Straße und Hausnummer: Alter Markt 20-22
PLZ und Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verstoß gegen AGB-Bestimmungen durch folgende Klausel:
[11. Rückerstattung von Token (Wertmarken)]
Token (Wertmarken) können nur während der Öffnungszeiten des Glücksgefühle Festivals auf dem Festivalgelände am 12.9./13.9./14.9. an den offiziellen Token Containern zurückgetauscht werden. Für alle Supreme Camping Glamping) Gäste gibt es zudem noch die Möglichkeit, Token am 15.9. in der Zeit von 09:00 - 14:00 zu tauschen. Entsprechende Hinweise zu den Regelungen zum Rücktausch hängen vor Ort aus. Eine Erstattung nach der Veranstaltung ist nicht möglich. Eine Nutzung der Token (Wertmarken) im Anschlussjahr ist nicht möglich. Aus Gründen der Bekämpfung von Kriminalität können nur Token im Wert von bis zu € 50,00 zurückgetauscht werden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.12.2024