Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 28.03.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 38 O 252/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Euro Collect GmbH
Straße und Hausnummer: Niederstraße 15
PLZ und Ort: 40789 Monheim
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll:
1. zugunsten eines Dritten, für den sie als Inkassodienstleister Forderungen wegen einer behaupteten Besitzstörung beitreibt, die Forderung als "erhöhtes Parkentgelt" ausgewiesen haben, ohne dabei den Forderungsgrund, nämlich unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses bzw. unter Darlegung der Art und des Datums der deliktischen Handlung, zu erläutern,
2. zugunsten eines Dritten, für den sie als Inkassodienstleister Forderungen zulasten von Verbrauchern beitreibt, den Ausgleich einer Forderung unter der Bezeichnung "Hauptforderung Halterermittlungskosten/Schadenersatz Vertrag/Rechnung PC304471/WN-MW1950 vom 15.02.2023" in einer bestimmten Höhe ("10,80 EUR") verlangt haben, obwohl dem Dritten die Halterermittlungskosten nicht bzw. nicht in der genannten Höhe entstanden sind,
3. zugunsten eines Dritten als Inkassodienstleister von Verbrauchern "Mahnauslagen Mandant" in einer bestimmten Höhe ("10,00 EUR") eingefordert haben, ohne zu erläutern, worum es sich bei den "Mahnauslagen" der Höhe und der Art nach handelt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.10.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 17.07.2024