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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 28.03.2025

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-18 O 17/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Alfred Wahl GmbH & Co. KG

Straße und Hausnummer: Weidenauer Straße 217-225

PLZ und Ort: 57076 Siegen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen,

a. geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen

Peugeot Rifter Pure Tech 110, 81 kW, Erstzulassung: 02/2024, 10 km Laufleistung, Kaufpreis 20.990,-

zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2 -Emissionen und die CO 2 -Klasse zu machen,

b. geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen

Cupra Formen-tor 2.0 TSI, 140 kW, Erstzulassung 07/2024, Laufleistung 25 km, Kaufpreis 33.890,-
und/oder
Opel Astra Elegance 1,2 Autom., 96 kW, Erstzulassung 03/2024, Lauf-leistung 601 km, Kaufpreis 24.890,-
und/oder
Audi A4 40 TFSI S-Tronic, 150 kW, Erstzulassung 01/2024, Laufleistung 1.050 km, Kaufpreis 39.440 EUR

zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderliche Angabe zur CO 2 -Klasse zu machen und ohne sicherzustellen, dass dem Werbeempfänger die erforderlichen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO 2 -Emissionen in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmals Informationen zur Motorisierung angezeigt werden,

c. geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen

Alpina B4 Grand Coupé, 364 kW, Neuwagen, 0 km, Kaufpreis 99.890 EUR

zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 Pkw-EnVKV erforderliche, zutreffende Angaben zur CO 2 -Klasse zu machen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 13.02.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 15.03.2025