Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 01.04.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 38 O 284/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Straße und Hausnummer: Burgstraße 37
PLZ und Ort: 45476 Mülheim an der Ruhr
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll Verbrauchern gegenüber für den Kauf von Lebensmitteln unter Angabe eines Preises bei Voranstellung einer prozentualen Preisermäßigung ("-23 %") in einem Prospekt geworben haben, wobei sich die prozentuale Preisermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung, sondern auf eine "UVP 1.29" des Herstellers bezogen haben soll.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.02.2025