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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 01.04.2025

Gericht: Landgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: 38 O 284/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG

Straße und Hausnummer: Burgstraße 37

PLZ und Ort: 45476 Mülheim an der Ruhr

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll Verbrauchern gegenüber für den Kauf von Lebensmitteln unter Angabe eines Preises bei Voranstellung einer prozentualen Preisermäßigung ("-23 %") in einem Prospekt geworben haben, wobei sich die prozentuale Preisermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung, sondern auf eine "UVP 1.29" des Herstellers bezogen haben soll.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.12.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.02.2025