Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.04.2025
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 23 UKl 1/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Kathalia GbR
Straße und Hausnummer: Falckensteinstraße 6
PLZ und Ort: 12307 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Einbeziehung, Verwendung sowie sich Berufen auf folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verträgen über die Vermietung von Pferdestellplätzen, die mit Verbraucher:innen geschlossen werden:
1. (§ 3 Stellplatzmiete)
3. Die Abwesenheit des Pferdes, für das der Stellplatz gemietet wird, lässt die Verpflichtung zur Mietzahlung bis zur fristgerechten Kündigung unberührt.
2. (§ 8 Hufbeschlag, Tierarzt, Wurmkur, Impfung)
1. […] Der Vermieter ist berechtigt, auf Rechnung des Mieters einen Hufschmied zu beauftragen, sofern dies erforderlich erscheint.
3. (§ 8 Hufbeschlag, Tierarzt, Wurmkur, Impfung)
2. Der Vermieter kann im Namen und auf Kosten des Mieters einen Tierarzt bestellen, wenn das Hinzuziehen eines Tierarztes erforderlich erscheint. In nicht dringenden Fällen ist die telefonische Zustimmung des Mieters einzuholen.
4. (§ 12 Sonstiges)
1. Die Integration in die bestehende Herde erfolgt nach Ermessen des Vermieters. Der Vermieter behält sich vor, das Pferd jederzeit wieder von der Herde zu trennen und separat zu stellen.
5. (§12 Sonstiges)
3. [Das Unterstellen des Pferdes des Mieters erfolgt in einer geschlechtergemischten Herde.] Bei wiederholtem Aufsteigen eines Wallaches auf eine Stute, behält sich der Vermieter jederzeit das Recht vor, den betroffenen Wallach zu separieren und/oder fristgerecht zu kündigen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 20.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 28.03.2025