Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.04.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 38 O 198/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Straße und Hausnummer: Katharinenstraße 17
PLZ und Ort: 04109 Leipzig
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Straße und Hausnummer: Burgstraße 37
PLZ und Ort: 45476 Mülheim an der Ruhr
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern für Balkon-Kraftwerke mit der Formulierung "600 W" und der Formulierung "Ausgangsspitzenleistung ca. 600 W" geworben haben, obwohl die Solarmodule des Balkon-Kraftwerks diese Leistung nicht erreichen konnten.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 22.08.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.09.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 04.04.2025
Datum der Beendigung: 05.04.2024
Art der Beendigung: streitiges Urteil
Urteil, Landgericht Düsseldorf vom 05.04.2024 (PDF, 478KB, Datei ist barrierefrei)