Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 08.04.2025
Gericht: Landgericht Mannheim
Aktenzeichen: 14 O 243/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Frau Benita Bauer
Straße und Hausnummer: Wichernstraße 16
PLZ und Ort: 68526 Ladenburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klage richtet sich gegen die Werbung im Internet für eine Vermittlungsleistung über Meldebescheinigungen, ohne einen Gesamtpreis anzugeben, der neben dem Preis für die Vermittlungsleistung auch die Gebühren der Meldebehörde umfasst.
In der fehlenden Angabe eines solchen Gesamtpreises erkennt der Kläger einen Verstoß gegen
- § 5a Abs. 1 UWG, § 5b Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 1 PAngV,
- § 5a Abs. 1 UWG, § 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG,
- § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 1) UWG,
- § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 2 UWG oder
- §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 3 Abs. 1 PAngV.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 13.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 19.12.2024