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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 08.04.2025

Gericht: Landgericht Mannheim

Aktenzeichen: 14 O 243/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Frau Benita Bauer

Straße und Hausnummer: Wichernstraße 16

PLZ und Ort: 68526 Ladenburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klage richtet sich gegen die Werbung im Internet für eine Vermittlungsleistung über Meldebescheinigungen, ohne einen Gesamtpreis anzugeben, der neben dem Preis für die Vermittlungsleistung auch die Gebühren der Meldebehörde umfasst.

In der fehlenden Angabe eines solchen Gesamtpreises erkennt der Kläger einen Verstoß gegen

  • § 5a Abs. 1 UWG, § 5b Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 1 PAngV,
  • § 5a Abs. 1 UWG, § 5b Abs. 1 Nr. 3 UWG,
  • § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 1) UWG,
  • § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 2 UWG oder
  • §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 3 Abs. 1 PAngV.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 13.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19.12.2024