Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.04.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 17/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Bataille GmbH
Straße und Hausnummer: An der Vogelstange 93b
PLZ und Ort: 52428 Jülich
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge notwendigen Angaben zum gewichtet kombinierten Wert für den Energieverbrauch (Kraftstoffverbrauch und Stromverbrauch) sowie zur CO 2-Klasse bei entladener Batterie zu machen, wie geschehen für den VW Golf VIII GTE 1.5 eHybrid, 130 kW (177 PS), Neufahrzeug, 48.970 €.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.02.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.03.2025