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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.04.2025

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-12 O 16/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Schröder Team Ford GmbH

Straße und Hausnummer: Südring 20

PLZ und Ort: 33647 Bielefeld

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung sowie auf Zahlung von Abmahnkosten und Vertragsstrafe wegen der Bewerbung von Kraftfahrzeugen in Anspruch.
In einer Werbung seien die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch, zu den CO 2-Emissionen und zur CO 2-Klasse, in einer anderen Werbung die Angaben der gewichtet kombinierten Werte für den Energieverbrauch (Kraftstoffverbrauch und Stromverbrauch), zum Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie sowie zur CO 2-Klasse bei entladener Batterie nicht enthalten gewesen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 01.04.2025