Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.04.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-12 O 16/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Schröder Team Ford GmbH
Straße und Hausnummer: Südring 20
PLZ und Ort: 33647 Bielefeld
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung sowie auf Zahlung von Abmahnkosten und Vertragsstrafe wegen der Bewerbung von Kraftfahrzeugen in Anspruch.
In einer Werbung seien die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch, zu den CO 2-Emissionen und zur CO 2-Klasse, in einer anderen Werbung die Angaben der gewichtet kombinierten Werte für den Energieverbrauch (Kraftstoffverbrauch und Stromverbrauch), zum Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie sowie zur CO 2-Klasse bei entladener Batterie nicht enthalten gewesen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 01.04.2025