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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 25.04.2025

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-19 O 16/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG

Straße und Hausnummer: Lutterstraße 14

PLZ und Ort: 33617 Bielefeld

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger wirft der Beklagten vor, durch unzureichende und ungenaue Angaben zur Zubereitung eines Produkts gegen Art. 31 Abs. 3 S. 2 LMIV verstoßen zu haben. Die streitgegenständlichen Angaben würden zudem gegen Art. Art. 7 Abs. 1 a) LMIV verstoßen. Indem die Beklagte auf der betreffenden Produktverpackung eine pauschalisierte Nährwertangabe für das Endprodukt darstelle, obwohl die Zubereitungsweise und die zu verwendenden Pflanzendrinks nicht ausreichend konkretisiert seien, handle sie unlauter im Sinne von § 5a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 UWG.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 06.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 07.04.2025