Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.04.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-19 O 16/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG
Straße und Hausnummer: Lutterstraße 14
PLZ und Ort: 33617 Bielefeld
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger wirft der Beklagten vor, durch unzureichende und ungenaue Angaben zur Zubereitung eines Produkts gegen Art. 31 Abs. 3 S. 2 LMIV verstoßen zu haben. Die streitgegenständlichen Angaben würden zudem gegen Art. Art. 7 Abs. 1 a) LMIV verstoßen. Indem die Beklagte auf der betreffenden Produktverpackung eine pauschalisierte Nährwertangabe für das Endprodukt darstelle, obwohl die Zubereitungsweise und die zu verwendenden Pflanzendrinks nicht ausreichend konkretisiert seien, handle sie unlauter im Sinne von § 5a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 UWG.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 06.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.04.2025