1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Register für Verbandsklagen, 53094 Bonn, verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben.
Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Führung des Registers für Verbandsklagen (Verbandsklageregister) nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG). Nähere Angaben zur Datensicherheit ergeben sich aus § 49 VDuG in Verbindung mit § 6 der Verordnung über das Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregisterverordnung - VKRegV).
2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)
Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.
3. Weiterleitung von Daten an Dritte (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)
Personenbezogene Daten werden an das Gericht, an welchem die Verbandsklage anhängig ist, die gerichtlich bestellte Sachwalterin bzw. den gerichtlich bestellten Sachwalter sowie an die Prozessbevollmächtigten der Kläger- und Beklagtenseite eines Verbandsklageverfahrens übermittelt, vgl. § 48 Absatz 2 und 4 VDuG.
4. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht beabsichtigt.
5. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)
Die im Verbandsklageregister zu einer Verbandsklage erfassten Angaben werden bis zum Schluss des zehnten Jahres nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des jeweiligen Verbandsklageverfahrens aufbewahrt (vgl. § 43 Absatz 3 VDuG).
6. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)
Werden die nach § 46 Absatz 1, 2 VDuG erforderlichen, freiwillig an das BfJ zu übermittelnden Daten nicht bereitgestellt, kann eine Erfassung der Anmeldung im Register für Verbandsklagen nicht erfolgen.
7. Informationen zur elektronischen Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen eines Verbrauchers zu einer im Verbandsklageregister des BfJ öffentlich bekannt gemachten Verbandsklage
Personenbezogene Daten sind alle Daten im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 DSGVO, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Angaben nach § 46 Absatz 2 VDuG, die zur Eintragung in das Verbandsklageregister übermittelt werden.
Zu den personenbezogenen Daten zählen aber auch die Informationen über die Nutzung des Internetangebots. Bei jedem Besuch der Internetseite werden automatisch von dem Browser Informationen an den Server der Internetseite gesendet und temporär in sogenannten Logfiles gespeichert. Folgende Daten werden erhoben und bis zur automatisierten Löschung für maximal 30 Tage gespeichert:
- IP-Adresse des anfragenden Rechners,
- Browsertyp und -version,
- verwendetes Betriebssystem,
- Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel),
- Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String)
- Name der abgerufenen Datei und übertragene Dateimenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte),
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code).
Die genannten Daten werden ausschließlich zur Gewährleistung der Systemsicherheit und -stabilität des Internetangebots verarbeitet. Die Daten werden nicht verwendet, um Rückschlüsse auf Personen zu ziehen.
Darüber hinaus werden zur Nutzung des Internetangebots sogenannte Sitzungscookies eingesetzt.
Cookies sind Dateien, die beim Besuch einer Internetseite vom Browser auf den anfragenden Rechner abgelegt werden. Die meisten Browser akzeptieren Cookies standardmäßig. Sie können über die Sicherheitseinstellungen des Browsers je Internetseite zugelassen oder blockiert werden.
Zur Nutzung des Internetangebots sind Sitzungscookies zwingend erforderlich.
Der Server des Internetangebots ordnet über das Sitzungscookie dem Browser für die Dauer des Besuchs eine eindeutige Sitzung zu, um mehrere zusammengehörende Anfragen an die Website unter dieser Sitzung zu bündeln. Eine Sitzung wird durch Abbrechen oder Abschließen eines Antrags, Schließen des Browsers oder spätestens nach 60 Minuten Inaktivität auf der Internetseite beendet. Das zugehörige Sitzungscookie wird mit Beendigung der Sitzung ungültig. Bei erneutem Besuch der Internetseite beginnt eine neue Sitzung und ein bestehendes Sitzungscookie wird durch ein neues überschrieben.
Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.