Die Verbandsklage wird umgangssprachlich auch als Sammelklage bezeichnet. Davon umfasst sind zwei Klagearten – die Musterfeststellungsklage und die Abhilfeklage. Ob eine Musterfeststellungsklage oder eine Abhilfeklage gegen ein Unternehmen erhoben wird, entscheidet der Kläger.
Bei Musterfeststellungsklagen müssen Angemeldete nach einem positiven Feststellungsurteil ihre individuellen Ansprüche gesondert gegen das verklagte Unternehmen geltend machen.
Im Rahmen von Abhilfeklagen hingegen werden die Ansprüche der im Verbandsklageregister Angemeldeten direkt erfüllt, sodass eine zusätzliche individuelle Klage nicht erforderlich ist.