Ab welchem Zeitpunkt kann ich eine Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden?
Eintragungen sind erst nach öffentlicher Bekanntmachung der jeweiligen Verbandsklage möglich. Daher müssen Sie zunächst abwarten, bis die entsprechende Verbandsklage auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemacht wurde.