Prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) meine Angaben zur Eintragung ins Verbandsklageregister?
Nein. Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass das BfJ Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Verbandsklageregister einträgt. Die von Ihnen gemachten Angaben werden unverändert in das Register übertragen.