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Prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) meine Angaben zur Eintragung ins Verbandsklageregister?

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz

Nein. Die gesetzlichen Vorgaben bestimmen, dass das BfJ Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung in das Verbandsklageregister einträgt. Die von Ihnen gemachten Angaben werden unverändert in das Register übertragen.