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Musterfeststellungsklage gegen die Fa. EOS Investment GmbH

Öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage gemäß § 607 Absatz 1 ZPO

[++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]

Anmeldefrist abgelaufen

Der erste Termin hat stattgefunden. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 28.09.2021

Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht

Aktenzeichen: 3 MK 1/21

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Klaus Müller

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland


anwaltlich vertreten durch: RA Prof. Dr. Wolfgang Jäckle

Straße und Hausnummer: Schöppingenweg 31

PLZ und Ort: 48149 Münster

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Fa. EOS Investment GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer, Herrn Justus Hecking-Veltmann, Frau Kirsten Pedd, Herrn Claus Günter Wieland

Straße und Hausnr.: Steindamm 71

PLZ und Ort: 20099 Hamburg

Land: Deutschland


anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer

Straße und Hausnummer: Hohe Bleichen 7

PLZ und Ort: 20354 Hamburg

Land: Deutschland


[++++ Beginn: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 10.07.2023 ++++]

anwaltlich vertreten im Revisionsverfahren durch: RAe Prof. Dr. Rohnke und Dr. Winter, Karlsruhe

[++++ Ende: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 10.07.2023 ++++]

4. Feststellungsziele

Es wird festgestellt, dass die von der Musterbeklagten gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH) als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Musterbeklagten darstellen.

5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Musterkläger ist der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland. Die Musterbeklagte hat gegenüber den in der Musterklage aufgeführten 15 Verbrauchern eigene Forderungen – die ihr von Unternehmen der Otto Group oder von Drittunternehmen übertragen wurden – geltend gemacht. Mit der Beitreibung hat sie das Inkassounternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID GmbH) beauftragt und hierfür jeweils die Erstattung von Inkassokosten in Höhe einer 1,3 Gebühr der Nr. 2300 VV RVG, mindestens 70,20 € und seit dem 01.01.2021 mindestens 76,44 €, verlangt. Die Geschäftsanteile der Musterbeklagten und der EOS DID GmbH sind jeweils im Eigentum der EOS Holding GmbH, welche ihrerseits ein 100prozentiges Tochterunternehmen der Otto Group ist.

Mit der Musterfeststellungsklage soll festgestellt werden, dass die Musterbeklagte gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der EOS DID GmbH die behaupteten Inkassokosten nicht als Verzugsschaden geltend machen darf bzw. durfte. Nach der Darstellung des Musterklägers hat die EOS DID GmbH die geltend gemachten Inkassokosten fälschlich nach § 4 Abs. 5 RDGEG bestimmt, obwohl sie als ein im Sinne des § 15 i.V.m. §§ 16 – 19 AktienG mit der Otto GmbH & Co. KG sowie der Musterbeklagten "verbundenes Unternehmen" keine Inkassodienstleistungen i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 RDG erbracht habe. Unabhängig davon dürfe die Musterbeklagte auch nach schuldrechtlichen Maßstäben mit ihrem Geschäftsmodell keine Kosten für die Beauftragung der EOS DID GmbH erstattet verlangen.

6. Angaben gemäß § 607 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 ZPO

7. Berichtigungsbeschlüsse

Zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen.

8. Stand des Verfahrens

9. Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme, Registerauszug)

Eine Anmeldung zu dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Der erste Termin hat bereits stattgefunden. Daher ist die Anmeldefrist gemäß § 608 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) abgelaufen. Die Rücknahme einer Anmeldung ist gemäß § 608 Absatz 3 ZPO ebenfalls nicht mehr möglich.

Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Klageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.