Öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage gemäß § 607 Absatz 1 ZPO
[++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 24.01.2022
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht
Aktenzeichen: 3 MK 2/21
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter:
[++++ Beginn: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 07.03.2022 ++++]
gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Herrn Klaus Müller
[++++ Ende Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 07.03.2022 ++++]
[++++ Beginn: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 07.03.2022 ++++]
gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Frau Jutta Gurkmann
[++++ Ende: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 07.03.2022 ++++]
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: RA´e Spirit Legal
Straße und Hausnummer: Neumarkt 16-18
PLZ und Ort: 04109 Leipzig
Land: Deutschland
[++++ Beginn: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 14.11.2023 ++++]
anwaltlich vertreten im Revisionsverfahren durch: RAe Dr. Joachim Kummer & Peter Wassermann, Ettlingen
[++++ Ende: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 14.11.2023 ++++]
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Fa. PE Digital GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer, die Herren Marc Schachtel, Henning Rönneberg, Herbert Murschenhofer
Straße und Hausnr.: Speersort 10
PLZ und Ort: 20095 Hamburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: RA´e Freshfields Bruckhaus Deringer
Straße und Hausnummer: Hohe Bleichen 7
PLZ und Ort: 20354 Hamburg
Land: Deutschland
[++++ Beginn: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 05.12.2023 ++++]
anwaltlich vertreten im Revisionsverfahren durch: RAe Rohnke Winter, Karlsruhe
[++++ Ende: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 05.12.2023 ++++]
4. Feststellungsziele
1. Nutzer des Online-Partnervermittlungsportals "Parship" sind vorbehaltlich des individualvertraglichen Ausschlusses dieses Rechts im Sinne des § 627 BGB zur fristlosen Kündigung des kostenpflichtigen Vertrages berechtigt.
2. Schulden Nutzer des Online-Partnervermittlungsportals "Parship" nach fristloser Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine Vergütung im Sinne des § 628 Abs. 1 BGB, so beschränkt sich diese auf eine zeitanteilige Vergütung, die sich allein nach der Dauer des Vertrages bis zum Zugang der Kündigungserklärung bemisst.
Hilfsweise:
Schulden Nutzer des Online-Partnervermittlungsportals "Parship" bei nach Ablauf der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit erfolgter fristloser Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine Vergütung im Sinne des § 628 Abs. 1 BGB, so beschränkt sich diese auf eine zeitanteilige Vergütung, die sich allein nach der Dauer des Vertrages bis zum Zugang der Kündigungserklärung bemisst.
3. Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das kostenpflichtige Online-Partnervermittlungsportal "Parship" vorsieht, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft um ein Jahr eintritt, sofern nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit gekündigt wird, ist unwirksam.
Hilfsweise:
Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das kostenpflichtige Online-Partnervermittlungsportal "Parship" bei Verträgen mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von bis zu einem Jahr vorsieht, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft um ein Jahr eintritt, sofern nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit gekündigt wird, ist unwirksam.
5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Die Beklagte betreibt die Online-Partnervermittlung „Parship“ unter www.parship.de. Um deren vollen Funktionsumfang nutzen zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten abschließen. Dieser verlängert sich nach einer von der Beklagten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen formularmäßig verwendeten Klausel um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Kläger hält diese Klausel für unwirksam (Feststellungsziel zu Ziff. 3.).
Die Beklagte lehnt weiter ein Recht der Nutzerinnen und Nutzer ab, den Vertrag jederzeit fristlos kündigen zu können. Nach Auffassung des Klägers ergibt sich ein solches Kündigungsrecht indes aus § 627 BGB (Feststellungsziel zu Ziff. 1.).
Für den Fall der fristlosen Kündigung des mit der Beklagten geschlossenen Vertrages ist die Vergütung der Beklagten nach Auffassung des Klägers auf eine zeitanteilige Vergütung, die sich allein nach der Dauer des Vertrages bis zum Zugang der Kündigungserklärung bemisst, beschränkt (Feststellungsziel zu Ziff. 2). Der Kläger ist der Ansicht, dass eine von der Beklagten darüber hinaus für besondere Aufwendungen/Nebenleistungen verlangte Vergütung ein Kündigungsrecht faktisch entwertet.
6. Angaben gemäß § 607 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 ZPO
- Befugnis der Verbraucher zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnisse
- Befugnis der Verbraucher zur Rücknahme der Anmeldung
- Mögliche Verfahrensbeendigung durch Vergleich
- Anspruch der Verbraucher auf Erteilung eines Auszugs aus dem Klageregister
7. Berichtigungsbeschlüsse
Zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen.
8. Stand des Verfahrens
- Terminbestimmungen
- Hinweise des Gerichts
- Zwischenentscheidungen
- Beendigung des Verfahrens
- Rechtsmittel
- Rechtskraft
9. Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme, Registerauszug)
- Änderung der Anschrift zur Eintragung in das Klageregister
- Änderung des Namens zur Eintragung in das Klageregister
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung zur Eintragung in das Klageregister
- Mitteilung über die Rechtsnachfolge durch Erbfall zur Eintragung in das Klageregister
- Erteilung einer Auskunft/eines Auszugs über die im Klageregister erfassten Angaben
Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Klageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.