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Musterfeststellungsklage gegen die CTS Eventim AG & Co. KGaA

Öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage gemäß § 607 Absatz 1 ZPO

[++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 09.02.2023

Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht

Aktenzeichen: 101 MK 1/22

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Bundesrepublik Deutschland


anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Prof. Dr. Risch-Kerst, EVENTLawyers

Straße und Hausnummer: Friedrichstraße 133

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Bundesrepublik Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: CTS Eventim AG & Co. KGaA

gesetzlicher Vertreter: EVENTIM Management AG, diese vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnr.: Rablstraße 26

PLZ und Ort: 81669 München

Land: Bundesrepublik Deutschland

[++++ Beginn: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 17.02.2023 ++++]

anwaltlich vertreten durch: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mdB

Straße und Hausnummer: Stadthausbrücke 1-3

PLZ und Ort: 20355 Hamburg

Land: Bundesrepublik Deutschland

[++++ Ende: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 17.02.2023 ++++]

4. Feststellungsziele

Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagte, die Tickets im eigenen Namen für Veranstaltungen Dritter vertreibt, im Rahmen des Rechtskaufvertrages von den Verbrauchern durch deren Zahlung an sie folgende Preisbestandteile ohne Rechtsgrund erlangt hat:

  • die Buchungsgebühr sowie
  • die Ticketgesamtsumme, soweit sie Entgelte für weitere Leistungen der Musterbeklagten umfasst.

Dies gilt nicht, wenn die Musterbeklagte und die Verbraucher im Einzelfall über die Erhebung dieser Entgelte eine Individualvereinbarung getroffen haben.

5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Nach dem Vorbringen des Musterklägers vertreibt die Musterbeklagte als Online-Tickethändlerin in Deutschland Tickets für Veranstaltungen Dritter.

Auf der Webseite der Musterbeklagten (www.eventim.de) kann man sich über Veranstaltungen verschiedenster Art aus den Bereichen Musik, Kultur und Unterhaltung informieren und Tickets buchen. Die Musterbeklagte erhält von ihren Kunden, die Verbraucher sind, den Kaufpreis für die Tickets.

Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt, erstattet die Musterbeklagte - wenn sie von den jeweiligen Veranstaltern mit der Rückabwicklung beauftragt wurde - nach dem Vorbringen des Musterklägers ihren Kunden nicht den vollständigen Ticketpreis, sondern behält einzelne Preisbestandteile, insbesondere Gebühren wie Vorverkaufs- bzw. Buchungsgebühren, ein.

Die Versandgebühr und etwaige Kosten für eine Ticketversicherung sind nach dem Vorbringen des Musterklägers nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 ZPO die Feststellung, dass die Musterbeklagte durch Zahlung der Verbraucher diese Gebühren ohne Rechtsgrund erlangt hat, es sei denn die Musterbeklagte und der Verbraucher haben über die Erhebung dieser Gebühren eine Individualvereinbarung getroffen.

6. Angaben gemäß § 607 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 ZPO

7. Berichtigungsbeschlüsse

Zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen.

8. Stand des Verfahrens

9. Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme, Registerauszug)

Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Klageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.