Öffentliche Bekanntmachung einer Musterfeststellungsklage gemäß § 607 Absatz 1 ZPO
[++++ Änderungen nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung sind gesondert hervorgehoben. Der geänderte Text ist kursiv dargestellt. ++++]
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 09.02.2023
Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
Aktenzeichen: 101 MK 1/22
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Bundesrepublik Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Prof. Dr. Risch-Kerst, EVENTLawyers
Straße und Hausnummer: Friedrichstraße 133
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Bundesrepublik Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: CTS Eventim AG & Co. KGaA
gesetzlicher Vertreter: EVENTIM Management AG, diese vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnr.: Rablstraße 26
PLZ und Ort: 81669 München
Land: Bundesrepublik Deutschland
[++++ Beginn: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 17.02.2023 ++++]
anwaltlich vertreten durch: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mdB
Straße und Hausnummer: Stadthausbrücke 1-3
PLZ und Ort: 20355 Hamburg
Land: Bundesrepublik Deutschland
[++++ Ende: Text ergänzt mit Bekanntmachung vom 17.02.2023 ++++]
4. Feststellungsziele
Es wird festgestellt, dass die Musterbeklagte, die Tickets im eigenen Namen für Veranstaltungen Dritter vertreibt, im Rahmen des Rechtskaufvertrages von den Verbrauchern durch deren Zahlung an sie folgende Preisbestandteile ohne Rechtsgrund erlangt hat:
- die Buchungsgebühr sowie
- die Ticketgesamtsumme, soweit sie Entgelte für weitere Leistungen der Musterbeklagten umfasst.
Dies gilt nicht, wenn die Musterbeklagte und die Verbraucher im Einzelfall über die Erhebung dieser Entgelte eine Individualvereinbarung getroffen haben.
5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Nach dem Vorbringen des Musterklägers vertreibt die Musterbeklagte als Online-Tickethändlerin in Deutschland Tickets für Veranstaltungen Dritter.
Auf der Webseite der Musterbeklagten (www.eventim.de) kann man sich über Veranstaltungen verschiedenster Art aus den Bereichen Musik, Kultur und Unterhaltung informieren und Tickets buchen. Die Musterbeklagte erhält von ihren Kunden, die Verbraucher sind, den Kaufpreis für die Tickets.
Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt, erstattet die Musterbeklagte - wenn sie von den jeweiligen Veranstaltern mit der Rückabwicklung beauftragt wurde - nach dem Vorbringen des Musterklägers ihren Kunden nicht den vollständigen Ticketpreis, sondern behält einzelne Preisbestandteile, insbesondere Gebühren wie Vorverkaufs- bzw. Buchungsgebühren, ein.
Die Versandgebühr und etwaige Kosten für eine Ticketversicherung sind nach dem Vorbringen des Musterklägers nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Musterkläger begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 ZPO die Feststellung, dass die Musterbeklagte durch Zahlung der Verbraucher diese Gebühren ohne Rechtsgrund erlangt hat, es sei denn die Musterbeklagte und der Verbraucher haben über die Erhebung dieser Gebühren eine Individualvereinbarung getroffen.
6. Angaben gemäß § 607 Absatz 1 Nummer 6 bis 8 ZPO
- Befugnis der Verbraucher zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnisse
- Befugnis der Verbraucher zur Rücknahme der Anmeldung
- Mögliche Verfahrensbeendigung durch Vergleich
- Anspruch der Verbraucher auf Erteilung eines Auszugs aus dem Klageregister
7. Berichtigungsbeschlüsse
Zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen.
8. Stand des Verfahrens
- Terminbestimmungen
- Hinweise des Gerichts
- Zwischenentscheidungen
- Beendigung des Verfahrens
- Rechtsmittel
- Rechtskraft
9. Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme, Registerauszug)
- Änderung der Anschrift zur Eintragung in das Klageregister
- Änderung des Namens zur Eintragung in das Klageregister
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung zur Eintragung in das Klageregister
- Mitteilung über die Rechtsnachfolge durch Erbfall zur Eintragung in das Klageregister
- Ergänzung von Angaben zu Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses im Klageregister
- Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
- Erteilung einer Auskunft/eines Auszugs über die im Klageregister erfassten Angaben
Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Klageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.