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Stand des Verfahrens

Abschluss des Verfahrens

Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Altenburger Land wurde durch Klagerücknahme beendet, siehe die Bekanntmachung vom 09.07.2024 zur Beendigung.

Die Bekanntmachungen sind in zeitlicher Reihenfolge sortiert (jüngste zuerst).

Allgemeine Verfahrensdaten

Gericht: Thüringer Oberlandesgericht

Aktenzeichen: 5 MK 1/23

Bekanntmachung vom 09.07.2024, Thüringer Oberlandesgericht, Beendigung

Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens: 01.07.2024 durch Klagerücknahme

Bekanntmachung vom 28.06.2024, Thüringer Oberlandesgericht, Änderung

[++++ Beginn: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 28.06.2024 ++++]

Datum: 02.07.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr

[++++ Ende: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 28.06.2024 ++++]

[++++ Beginn: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 28.06.2024 ++++]

Der Termin wurde aufgehoben.

[++++ Ende: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 28.06.2024 ++++]

Bekanntmachung vom 07.05.2024, Thüringer Oberlandesgericht, Änderung

[++++ Beginn: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 07.05.2024 ++++]

Datum: 07.05.2024
Uhrzeit: 15:30 Uhr

[++++ Ende: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 07.05.2024 ++++]

[++++ Beginn: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 07.05.2024 ++++]

Datum: 02.07.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr

[++++ Ende: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 07.05.2024 ++++]

Der Termin wurde aufgehoben durch Bekanntmachung vom 28.06.2024.

Bekanntmachung vom 21.12.2023, Thüringer Oberlandesgericht, Termin

Der Termin wurde aufgehoben durch Bekanntmachung vom 28.06.2024.

Der Termin wurde geändert durch Bekanntmachung vom 07.05.2024.

Bezeichnung des Termins: mündliche Verhandlung

[++++ Beginn: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 ++++]

Datum: 06.02.2024
Uhrzeit: 13:00 Uhr

[++++ Ende: Text gestrichen mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 ++++]

[++++ Beginn: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 ++++]

Datum: 07.05.2024
Uhrzeit: 15:30 Uhr

[++++ Ende: Gestrichener Text ersetzt mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 ++++]

Sitzungsort: Thüringer Oberlandesgericht Jena

Raum: Sitzungssaal 10, 1. Obergeschoss, Haus 2,

Straße, Hausnummer: Rathenaustraße 13

PLZ, Ort: 07745 Jena

Hinweise zum Termin:

Belehrungen gemäß §§ 78, 215 ZPO

Vor den Oberlandesgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt ein der deutschen Sprache mächtiger Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auszuüben, zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Wird für die Partei kein Rechtsanwalt oder kein vorstehend näher bezeichneter ausländischer Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen. Die Parteien werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen oder eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden (§§ 330 bis 331a, 251a ZPO); in diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite zu tragen (§ 91 ZPO). Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen diese die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 708 Nr. 2 ZPO).