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Antrag auf Erteilung eines Auszugs

Mit diesem Vordruck können Sie gemäß § 48 Absatz 3 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) einen schriftlichen Auszug über die Angaben verlangen, die im Verbandsklageregister zu Ihrer Anmeldung erfasst sind.

Ohne Angabe des Geschäftszeichens ist keine Bearbeitung möglich! Das Geschäftszeichen finden Sie auf der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Bitte füllen Sie für jedes Geschäftszeichen einen gesonderten Vordruck aus. (* = Pflichtfeld)

Sollten Sie das Geschäftszeichen nicht mehr zur Hand haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Angaben, die Sie zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet haben:

Hinweis:

Auf die Verarbeitung aller über das Formular eingegebenen Daten (auch besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) zum Zweck der Führung des Verbandsklageregisters bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird hingewiesen. Alle über das Formular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verbandsklageverfahrens an das jeweilige Oberlandesgericht, ggf. den Bundesgerichtshof, den gerichtlich bestellten Sachwalter oder die gerichtlich bestellte Sachwalterin sowie die Parteien des Verfahrens übermittelt.

Nähere Einzelheiten zur Datenverarbeitung und über die sich aus der DSGVO ergebenen Rechte sind in der Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de unter "Datenschutz") sowie dem Datenschutzhinweis auf der Themenseite Verbandsklage der genannten Internetadresse aufgeführt.

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