Bite beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Verbandsklageregister eingetragen werden. Die Änderung der Angaben zu Gegenstand und Grund ist nur wirksam, wenn sie form- und fristgerecht gegenüber dem Bundesamt für Justiz erfolgt und sämtliche Pflichtangaben (mit * gekennzeichnet) enthält. Eine fristgerechte Änderung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Auf die Verarbeitung aller über das Formular eingegebenen Daten (auch besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) zum Zweck der Führung des Verbandsklageregisters bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird hingewiesen. Alle über das Formular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verbandsklageverfahrens an das jeweilige Oberlandesgericht, ggf. den Bundesgerichtshof, den gerichtlich bestellten Sachwalter oder die gerichtlich bestellte Sachwalterin sowie die Parteien des Verfahrens übermittelt.
Nähere Einzelheiten zur Datenverarbeitung und über die sich aus der DSGVO ergebenen Rechte sind in der Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de unter "Datenschutz") sowie dem Datenschutzhinweis auf der Themenseite Verbandsklage der genannten Internetadresse aufgeführt.