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Rücknahme der Anmeldung

Mit diesem Vordruck können Sie Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Verbandsklageregister gemäß § 46 Absatz 4 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurücknehmen.

Ohne Angabe des Geschäftszeichens ist keine Bearbeitung möglich! Das Geschäftszeichen finden Sie auf der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung. Bitte füllen Sie für jedes Geschäftszeichen einen gesonderten Vordruck aus. (* = Pflichtfeld)

Sollten Sie das Geschäftszeichen nicht mehr zur Hand haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Angaben, die Sie zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet haben:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Verbandsklageregister eingetragen werden.

Auf die Verarbeitung aller über das Formular eingegebenen Daten (auch besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) zum Zweck der Führung des Verbandsklageregisters bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird hingewiesen. Alle über das Formular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verbandsklageverfahrens an das jeweilige Oberlandesgericht, ggf. den Bundesgerichtshof, den gerichtlich bestellten Sachwalter oder die gerichtlich bestellte Sachwalterin sowie die Parteien des Verfahrens übermittelt.

Nähere Einzelheiten zur Datenverarbeitung und über die sich aus der DSGVO ergebenen Rechte sind in der Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de unter "Datenschutz") sowie dem Datenschutzhinweis auf der Themenseite Verbandsklage der genannten Internetadresse aufgeführt.

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