Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben ohne inhaltliche Prüfung unter dem Datum des Eingangs in das Verbandsklageregister eingetragen werden.
Auf die Verarbeitung aller über das Formular eingegebenen Daten (auch besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) zum Zweck der Führung des Verbandsklageregisters bis zum Schluss des zehnten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird hingewiesen. Alle über das Formular eingegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Verbandsklageverfahrens an das jeweilige Oberlandesgericht, ggf. den Bundesgerichtshof, den gerichtlich bestellten Sachwalter oder die gerichtlich bestellte Sachwalterin sowie die Parteien des Verfahrens übermittelt.
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