Verbandsklageregister und Musterfeststellungsklagenregister
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt zum einen das Verbandsklageregister. Rechtliche Grundlage für das Verbandsklageregister ist § 43 des Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) sowie § 1 der Verordnung über das Register für Verbandsklagen (Verbandsklageregisterverordnung – VKRegV). Im Verbandsklageregister macht das BfJ Verbandsklagen (Musterfeststellungsklagen nach neuem Recht und Abhilfeklagen) gemäß § 44 VDuG sowie Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bekannt.
Zum anderen führt das BfJ das Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister). Rechtliche Grundlage für das Klageregister ist § 609 der Zivilprozessordnung (ZPO) alte Fassung. Das Klageregister wurde durch das Verbandsklageregister abgelöst. Vor dem 13. Oktober 2023 bei Gericht anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen werden jedoch nach alter Rechtslage fortgeführt. Sie werden künftig gemeinsam mit den Verbandsklagen im Verbandsklageregister geführt. Informationen zu den Musterfeststellungsklagen nach alter Rechtslage finden Sie auf der Seite "Musterfeststellungsklagenregister", Informationen zu den Verbandsklagen auf der Seite "Verbandsklageregister". Welches Recht auf eine Klage Anwendung findet, können Sie dem Verbandsklageregister entnehmen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Musterfeststellungsklagenregister (Klageerhebung vor dem 13. Oktober 2023)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt das Register für Musterfeststellungsklagen (Klageregister). Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden. Anmeldungen werden erst entgegengenommen, nachdem eine Musterfeststellungsklage bei dem zuständigen Oberlandesgericht erhoben und auf der Internetseite des BfJ öffentlich bekannt gemacht worden ist. Für die Anmeldung stellt das BfJ in dem Bereich "Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister" unter der jeweiligen Klage ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung zur Verfügung.
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Verbandsklageregister
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt das Verbandsklageregister. Verbraucher und kleine Unternehmen können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden. Anmeldungen werden erst entgegengenommen, nachdem eine Verbandsklage bei dem zuständigen Oberlandesgericht erhoben und auf der Internetseite des BfJ öffentlich bekannt gemacht worden ist. Für die Anmeldung stellt das BfJ in dem Bereich "Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister" unter der jeweiligen Klage ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung zur Verfügung.
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