Um Verbraucherinnen und Verbrauchern wie Unternehmen einen vollständigen Überblick über die in Europa anerkannten Schlichtungsstellen zu geben, führt die Europäische Kommission eine Liste mit den in Europa anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. In jedem Mitgliedstaat führt die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung eine nationale Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und veröffentlicht diese im Internet. Diese Liste wird in Deutschland vom Bundesamt für Justiz (BfJ) als Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung geführt.
Die Eintragung in die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen dokumentiert, dass die dort eingetragenen Stellen den Anforderungen der "ADR-Richtlinie" der Europäischen Union genügen und berechtigt sind, die Bezeichnung "Verbraucherschlichtungsstelle" zu führen. Dies gilt sowohl für Stellen, die nach § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom BfJ anerkannt wurden, als auch für Stellen, die aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen anerkannt oder eingerichtet werden.
Die Europäische Kommission führt die Listen der Verbraucherschlichtungsstellen aus den Mitgliedstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu einer Gesamtliste zusammen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen in ganz Europa zur Verfügung steht, um sich über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren. Diese europaweite Liste wird auf einer Webseite der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich gemacht. Zusätzlich ist sie auf der Plattform zur Online-Streitbeilegung, die von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird, eingestellt.
- Europaweite Liste der Verbraucherschlichtungsstellen (Internetangebot der EU-Kommission)
- Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union