Seit 1. April 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die sogenannte ADR-Richtlinie ("Alternative Dispute Resolution" dt. außergerichtliche Streitbeilegung) der Europäischen Union umgesetzt. Danach sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Europa bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Diese Streitbeilegungsstellen müssen bestimmte Anforderungen an Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz sowie an den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens erfüllen, um als Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt zu werden.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt durch das VSBG in Zusammenhang mit der Verbraucherstreitbeilegung im Wesentlichen zwei Aufgaben wahr: Die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für die Europäische Kommission sowie einer Anerkennungsbehörde für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen, die als Verbraucherschlichtungsstelle tätig werden wollen.
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Verbraucherstreitbeilegung
53094 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-6689
Telefax: +49 228 410-5050
E-Mail: adr@bfj.bund.de
Das BfJ als Zentrale Anlaufstelle führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland, hält diese aktuell und veröffentlicht sie auf seiner Internetseite. Außerdem legt es alle vier Jahre der Europäischen Kommission den Verbraucherschlichtungsbericht für Deutschland vor.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens prüft das BfJ, ob die jeweilige Schlichtungsstelle die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um als Verbraucherschlichtungsstelle tätig zu werden. Zudem überprüft es anerkannte Stellen daraufhin, ob sie die Voraussetzungen für eine Anerkennung weiterhin erfüllen.
Darüber hinaus soll das BfJ Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Ermittlung der zuständigen Streitbeilegungsstelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat unterstützen und die Aufgaben der Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung erfüllen.
Diese Aufgaben hat das BfJ gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 VSBG auf das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland übertragen.
Hinweis
Aufgrund der Verordnung (EU) 2024/3228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung wird die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingestellt. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wird am 20. März 2025 eingestellt. Spätestens ab dem 20. Juli 2025 werden alle auf der Plattform vorhandenen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Fällen, auf der OS-Plattform gelöscht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.
Bis zur vollständigen Einstellung der OS-Plattform am 20. Juli 2025 berät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin rund um diese Plattform.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Anerkennungsverfahren
Damit sich eine Streitbeilegungsstelle als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnen darf, muss sie grundsätzlich die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren.
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Notifizierung behördlicher Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen, die aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften anerkannt oder eingerichtet wurden, bedürfen zunächst keiner weiteren Anerkennung durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Doch auch diese Schlichtungsstellen müssen innerhalb gesetzlicher Fristen bestimmte Pflichten erfüllen. Hier finden Sie Informationen zur Notifizierung.
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Informationspflichten für Unternehmen
Für Unternehmen gelten spezielle Informationspflichten nach den §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Bei einem Verstoß eines Unternehmens gegen die Informationspflichten bestehen für die Verbraucherin oder den Verbraucher ggf. Ansprüche gegen das Unternehmen. Hier finden Sie weitere Ausführungen zu den Informationspflichten von Unternehmen.
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Liste der Verbraucherschlichtungsstellen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt als Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung in Deutschland eine nationale Liste der Verbraucherschlichtungsstellen.
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