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Justizfortbildung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt seit dem 1. Januar 2019 zentrale Aufgaben bei der nationalen und europäischen Fortbildung für Juristen wahr. Die Aufgaben wurden insoweit vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) übernommen.

Die Zuständigkeit umfasst die organisatorische Begleitung von Tagungen der Deutschen Richterakademie (DRA) in Trier und Wustrau sowie die Mitwirkung an der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen des Europäischen Justiziellen Fortbildungsnetzwerks (European Judicial Training NetworkEJTN). Auch Angebote anderer Anbieter europäischer Justizfortbildung, wie beispielsweise der Europäischen Rechtsakademie (ERA) und der Europäischen Patentakademie (EPO) werden vom BfJ mitbegleitet. Strategische und politische Entscheidungen im Bereich der Justizfortbildung verbleiben beim BMJ.

Im nationalen Rahmen ist die Deutsche Richterakademie für die bundesweite Fortbildung zuständig. Das BfJ wirkt an der Durch­führung des Programms mit, indem es vom Bund ausgerichtete Tagungen mit organisiert und begleitet.

Die Fortbildungen der Deutschen Richterakademie werden als Präsenz-, Hybrid- oder Online-Formate angeboten. Hybrid- und Online-Veranstaltungen werden regelmäßig über die Plattform BigBlueButton durchgeführt.

Das EJTN mit Sitz in Brüssel ist für Fortbildungsveranstaltungen und Austauschprogramme für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Justizbedienstete an Gerichten und Staatsanwaltschaften in den EU-Mitgliedsstaaten zuständig. Unter den Begriff der Justizbediensteten fallen in Deutschland insbesondere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Das BfJ ist neben dem BMJ deutscher Kontaktpunkt. Es wirkt in der Arbeitsgruppe "Programme" mit und übernimmt operative Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der vom EJTN angebotenen Fortbildungsveranstaltungen.

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