Mit dem Begriff der Kriminalprävention werden sämtliche staatlichen und privaten Bemühungen erfasst, die auf die Verhinderung von Straftaten ausgerichtet sind. Entsprechende Maßnahmen setzen zunächst auf der Ebene der Bevölkerung insgesamt an und bei Institutionen, die die Entwicklung junger Menschen zu verantwortungsvollen und normtreuen Mitgliedern der Gesellschaft fördern sollen, wie Schulen, Kindergärten und Elternhaus. Eine weitere Stufe ist die Bekämpfung konkreter Kriminalitätsgefahren. Entsprechende Maßnahmen umfassen technische Vorkehrungen wie Alarmanlagen und Videoüberwachung, aber auch Angebote, die sich an konkret kriminalitätsgefährdete Personengruppen richten wie beispielsweise Therapieangebote für Drogenabhängige. Und schließlich zählen dazu auch Maßnahmen der Verhinderung von Rückfällen straffällig gewordener Personen durch Sanktionierung ebenso wie durch Hilfe und Unterstützung beispielsweise mit Therapiemaßnahmen oder Bewährungshilfe.
Das macht deutlich, dass für eine erfolgreiche Kriminalprävention ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz erforderlich ist. Dabei arbeiten die verschiedenen gesellschaftlichen Instanzen zusammen an der Entwicklung von Konzepten und Strategien und deren Umsetzung. Beteiligt sind in solchen kriminalpräventiven Gremien alle Ebenen von der Justiz über die Polizei, Gemeindebehörden, Kirchen und Wirtschaftsverbände bis hin zu Lehrer-, Eltern- und Schülerverbänden. In diesem Zusammenhang kommt der kriminologischen Forschung ebenfalls eine wichtige Rolle zu, indem sie einerseits die theoretischen Grundlagen für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stellt und andererseits durch Evaluation ergriffener Maßnahmen nicht nur eine Erfolgskontrolle sondern auch eine ständige Verbesserung ermöglicht.
Auch im Bereich der Kriminalprävention unterstützt das Bundesamt für Justiz das Bundesministerium der Justiz durch Koordination und die Verwaltung der geförderten oder initiierten Projekte und Forschungen.