Das Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bei der Umsetzung von Forschungsprojekten (Justizforschung). Die Ergebnisse der Justizforschung können u. a. dazu dienen die Zielerreichung von Gesetzen zu bewerten. Auch im Bereich der Kriminalprävention und der Kriminologie unterstützt das BfJ das BMJ durch Koordination und die Verwaltung der geförderten oder initiierten Projekte und Forschungen. Zudem nimmt es zentrale Aufgaben bei der nationalen und europäischen Fortbildung für Juristen wahr.