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Bankverbindung

Die Bankverbindung für die an den Bund am 1. Juni und 1. Dezember jeden Jahres abzuführenden Teilbeträge an den Gebühren für die Führungszeugnisse (§ 30 Abs. 2 Satz 4 BZRG) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 2 Satz 3 GewO) lautet:

Empfänger: Bundeskasse Trier, Postfach 42 20, 54232 Trier;

IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1590
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Saarbrücken -

Um kassentechnisch eine zweifelsfreie Zuordnung der Überweisungen zu gewährleisten wird gebeten, bei der Überweisung der Bundesanteile an den Gebühren für Führungszeugnisse im Verwendungszweck das Kassenzeichen: ZV91580059 und bei der Überweisung der Bundesanteile an den Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister das Kassenzeichen: ZV91580067 anzugeben.

Allgemeiner Hinweis Hinweis zur Gebührenaufteilung bei Europäischen Führungszeugnissen (§ 30b BZRG):

Für die Gebührenaufteilung bei Europäischen Führungszeugnissen gilt gemäß § 30b Abs. 1 BZRG die Regelung des § 30 Abs. 2 Satz 4 BZRG, wonach drei Fünftel der Gebühr an die Bundeskasse abzuführen sind, entsprechend.

Es wird darum gebeten, die Abführung für die Gebührenanteile für das Europäische Führungszeugnis ab sofort unter folgendem Verwendungszweck vorzunehmen: ZV91580106.

Bitte geben Sie bei der Überweisung außerdem immer den amtlichen Gemeindeschlüssel an.

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