Die Bankverbindung für die an den Bund am 1. Juni und 1. Dezember jeden Jahres abzuführenden Teilbeträge an den Gebühren für die Führungszeugnisse (§ 30 Abs. 2 Satz 4 BZRG) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 2 Satz 3 GewO) lautet:
Empfänger: Bundeskasse Trier, Postfach 42 20, 54232 Trier;
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1590
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Saarbrücken -
Um kassentechnisch eine zweifelsfreie Zuordnung der Überweisungen zu gewährleisten wird gebeten, bei der Überweisung der Bundesanteile an den Gebühren für Führungszeugnisse im Verwendungszweck das Kassenzeichen: ZV91580059 und bei der Überweisung der Bundesanteile an den Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister das Kassenzeichen: ZV91580067 anzugeben.